§1 Geltungsbereich
(1) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunde“, Auftraggeber oder „Sie“) über unseren ALLROUND-Onlineshop (nachfolgend „Webshop“, Auftragnehmer oder „wir“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
§2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung unserer Produkte in unserem Webshop erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht im Kassenbreich auf »Jetzt kaufen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail erhalten haben. Mit dieser E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie Ihre Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die Sie speichern und ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
(4) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
(5) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
§3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über unsere Website erfolgen / Sonderanfragen
(1) Unsere Prospekte, Anzeigen u. Ä. dienen Informationszwecken und stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Der Vertrag kommt grundsätzlich zustande, indem der Auftragnehmer ein Angebot des Auftraggebers an nimmt (vgl. §2 Abs. 3 dieser AGB).
(3) Ein Vertrag über die Produktion eines Druckerzeugnisses, welches nicht über unseren Webshop bestellt werden kann („Sonderanfrage“), kommt hingegen erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das zu seiner Sonderanfrage verbindliche und vom Auftragnehmer erstellte Angebot schriftlich (e-Mail ausreichend) annimmt. Mit dem Angebot des Auftragnehmers (e-Mail Anhang) erhält der Auftraggeber Informationen zu seiner Sonderanfrage und diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die sich der Auftraggeber speichern und ausdrucken kann. Auch später noch senden wir dem Auftraggeber diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
§4 Preise, Auftragsänderung, Rücksendekosten
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten die Verpackung, den Versand an eine Lieferadresse (mit Ausnahme der Samstagszustellung) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart, liefern wir gegen Vorauskasse, per Kauf auf Rechnung, Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express), PayPal, SOFORT-Überweisung, giropay jeweils gegen Rechnung (die per E-Mail versandt wird und auch in unserer Annahme enthalten sein kann).
(3) Bei der Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden mit Abgabe des Angebotes durch den Kunden.
(4) Werden vom Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
(5) Wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht (vgl. §5 dieser AGB) Gebrauch machen, so haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
§5 Widerrufsrecht
Die Widerrufsbelehrung sowie Informationen zum Ausschluss des Widerrufsrechts sind hier zu finden.
§6 Ausschluss des Widerrufsrechts
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§7a Besondere Bestimmungen für Layout Leistungen / Design Service
(1) Wenn der Kunde Layout Leistungen bzw. den Design Service (im Folgenden: „Design“) auswählt, gilt $7 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber entsprechend für die von dem Kunden übertragenen Inhalte.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistungen, die in dem für den jeweiligen Auftrag maßgebenden Angebot jeweils explizit aufgelistet sind.
(3) Das Design gilt als erbracht mit der Übersendung des Designs per E-Mail an den Kunden.
(4) Die im Preis inbegriffenen Korrekturläufe ergeben sich aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung im Webshop.
(5) Der Kunde erhält das ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, räumlich auf Deutschland beschränkte Nutzungsrecht, das erstellte Design privat zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde.
(7) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der offenen Daten.
§8 Lieferung, Lieferzeit
(1) Vereinbarte Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.
(2) Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag – Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern) und beginnt bei der Bestellung von Dienstleistungen mit Zustandekommen des Vertrages und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung (einschließlich Umsatzsteuer); bei der Zahlart Vorauskasse ist als Datum der Zahlung der Zahlungseingang auf dem Konto der ALLROUND SOLUTION maßgebend.
(3) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur sofortigen Ablehnung einer Lieferung.
(4) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es beim vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(5) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Versandkosten. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition kann der Auftraggeber bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurücktreten.
(6) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(7) Wenn wir wegen einer Nichtverfügbarkeit einer Ware oder der Materialien die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren bzw. die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Lieferant die Ware oder das Material ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d. h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware oder des Materials bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt. Wenn wir zurücktreten, erstatten wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
§9 Versand, Annahmeverweigerung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine nachträgliche Änderung auf Wunsch des Kunden oder der Kundin (auch bezüglich der anfangs gewählten Lieferoption) muss, soweit tatsächlich noch möglich, als eine Vertragsänderung vereinbart werden, dabei fällt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr von 10 Euro (inkl. MwSt. und zzgl. etwaiger weiterer Kosten aus einer Änderung der Lieferoption) an.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(3) Wird die Annahme unberechtigt verweigert, so erheben wir eine Schadenersatzpauschale von EUR 40,00. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§249 II 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Wir haben ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware / der geschuldete Betrag aus dem Vertag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
§10 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
(1) Entspricht der gelieferte Gegenstand/die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des §11 verlangen.
(2) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei:
(3) Für Veränderungen an der gelieferten Ware / Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit er dies nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer haftet zudem nicht für normale Abnutzung.
(4) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt.
§11 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 11 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte und auch kein Fall der nicht beschränkten Haftung nach Absatz 2 (IV) oder (V) vorliegt, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (I) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (II) in Fällen des Vorsatzes und (III) der groben Fahrlässigkeit, (IV) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (V) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (VI) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen, aus §311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.
§12 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Befindet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
§13 Zahlung
(1) Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen.
(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn beim Auftraggeber eingezogen.
(3) Die Zahlungsarten Kauf auf Rechnung und Kauf per Lastschrift bestehen nicht für alle Angebote. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.
(4) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.
(5) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
§14 Rechte Dritter, Haftungsfreistellung
(1) Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
(2) Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.
(3) Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen soweit
§15 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Diese Rechtswahl berührt nicht die Anwendbarkeit solcher Bestimmungen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, sofern der Auftragnehmer a) seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder b) eine solche Tätigkeit auf irgendeiner Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet.
(2) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand: Dezember 2021
(1) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunde“, Auftraggeber oder „Sie“) über unseren ALLROUND-Onlineshop (nachfolgend „Webshop“, Auftragnehmer oder „wir“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
§2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung unserer Produkte in unserem Webshop erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht im Kassenbreich auf »Jetzt kaufen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail erhalten haben. Mit dieser E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie Ihre Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die Sie speichern und ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
(4) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
(5) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
§3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über unsere Website erfolgen / Sonderanfragen
(1) Unsere Prospekte, Anzeigen u. Ä. dienen Informationszwecken und stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Der Vertrag kommt grundsätzlich zustande, indem der Auftragnehmer ein Angebot des Auftraggebers an nimmt (vgl. §2 Abs. 3 dieser AGB).
(3) Ein Vertrag über die Produktion eines Druckerzeugnisses, welches nicht über unseren Webshop bestellt werden kann („Sonderanfrage“), kommt hingegen erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das zu seiner Sonderanfrage verbindliche und vom Auftragnehmer erstellte Angebot schriftlich (e-Mail ausreichend) annimmt. Mit dem Angebot des Auftragnehmers (e-Mail Anhang) erhält der Auftraggeber Informationen zu seiner Sonderanfrage und diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die sich der Auftraggeber speichern und ausdrucken kann. Auch später noch senden wir dem Auftraggeber diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
§4 Preise, Auftragsänderung, Rücksendekosten
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten die Verpackung, den Versand an eine Lieferadresse (mit Ausnahme der Samstagszustellung) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart, liefern wir gegen Vorauskasse, per Kauf auf Rechnung, Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express), PayPal, SOFORT-Überweisung, giropay jeweils gegen Rechnung (die per E-Mail versandt wird und auch in unserer Annahme enthalten sein kann).
(3) Bei der Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden mit Abgabe des Angebotes durch den Kunden.
(4) Werden vom Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
(5) Wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht (vgl. §5 dieser AGB) Gebrauch machen, so haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
§5 Widerrufsrecht
Die Widerrufsbelehrung sowie Informationen zum Ausschluss des Widerrufsrechts sind hier zu finden.
§6 Ausschluss des Widerrufsrechts
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§7a Besondere Bestimmungen für Layout Leistungen / Design Service
(1) Wenn der Kunde Layout Leistungen bzw. den Design Service (im Folgenden: „Design“) auswählt, gilt $7 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber entsprechend für die von dem Kunden übertragenen Inhalte.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistungen, die in dem für den jeweiligen Auftrag maßgebenden Angebot jeweils explizit aufgelistet sind.
(3) Das Design gilt als erbracht mit der Übersendung des Designs per E-Mail an den Kunden.
(4) Die im Preis inbegriffenen Korrekturläufe ergeben sich aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung im Webshop.
(5) Der Kunde erhält das ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, räumlich auf Deutschland beschränkte Nutzungsrecht, das erstellte Design privat zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde.
(7) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der offenen Daten.
§8 Lieferung, Lieferzeit
(1) Vereinbarte Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.
(2) Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag – Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern) und beginnt bei der Bestellung von Dienstleistungen mit Zustandekommen des Vertrages und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung (einschließlich Umsatzsteuer); bei der Zahlart Vorauskasse ist als Datum der Zahlung der Zahlungseingang auf dem Konto der ALLROUND SOLUTION maßgebend.
(3) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur sofortigen Ablehnung einer Lieferung.
(4) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es beim vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(5) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Versandkosten. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition kann der Auftraggeber bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurücktreten.
(6) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(7) Wenn wir wegen einer Nichtverfügbarkeit einer Ware oder der Materialien die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren bzw. die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Lieferant die Ware oder das Material ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d. h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware oder des Materials bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt. Wenn wir zurücktreten, erstatten wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
§9 Versand, Annahmeverweigerung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine nachträgliche Änderung auf Wunsch des Kunden oder der Kundin (auch bezüglich der anfangs gewählten Lieferoption) muss, soweit tatsächlich noch möglich, als eine Vertragsänderung vereinbart werden, dabei fällt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr von 10 Euro (inkl. MwSt. und zzgl. etwaiger weiterer Kosten aus einer Änderung der Lieferoption) an.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(3) Wird die Annahme unberechtigt verweigert, so erheben wir eine Schadenersatzpauschale von EUR 40,00. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§249 II 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Wir haben ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware / der geschuldete Betrag aus dem Vertag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
§10 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
(1) Entspricht der gelieferte Gegenstand/die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des §11 verlangen.
(2) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bogen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichungen vom Endformat); bei allen Magazinen, Broschüren, Notizbüchern oder ähnlichen Produkten bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Werbetechnikprodukten 1-2 % vom Endformat, bei allen anderen Produkten bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
- geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks oder der Heißfolienprägung zum Druckmotiv.
(3) Für Veränderungen an der gelieferten Ware / Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit er dies nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer haftet zudem nicht für normale Abnutzung.
(4) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt.
§11 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 11 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte und auch kein Fall der nicht beschränkten Haftung nach Absatz 2 (IV) oder (V) vorliegt, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (I) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (II) in Fällen des Vorsatzes und (III) der groben Fahrlässigkeit, (IV) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (V) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (VI) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen, aus §311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.
§12 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Befindet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
§13 Zahlung
(1) Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen.
(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn beim Auftraggeber eingezogen.
(3) Die Zahlungsarten Kauf auf Rechnung und Kauf per Lastschrift bestehen nicht für alle Angebote. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.
(4) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.
(5) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
§14 Rechte Dritter, Haftungsfreistellung
(1) Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
(2) Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.
(3) Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen soweit
- die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten oder die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte;
- mit der Vorlage oder dem Inhalt der übertragenen Daten offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden;
- die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten sexistischer Natur ist; oder
- die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten allgemeine ethische Grundwerte missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist.
§15 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Diese Rechtswahl berührt nicht die Anwendbarkeit solcher Bestimmungen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, sofern der Auftragnehmer a) seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder b) eine solche Tätigkeit auf irgendeiner Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet.
(2) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand: Dezember 2021
§1 Geltungsbereich
(1) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunde“, Auftraggeber oder „Sie“) über unseren ALLROUND-Onlineshop (nachfolgend „Webshop“, Auftragnehmer oder „wir“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden zu keinem Zeitpunkt Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.
(3) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
§2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung unserer Produkte in unserem Webshop erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht im Kassenbreich auf »Jetzt kaufen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt bei einer Bestellung über unsere Website erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.
(4) Ein Vertrag über die Produktion eines Druckerzeugnisses, welches nicht über unseren Webshop bestellt werden kann („Sonderanfrage“), kommt hingegen erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das zu seiner Sonderanfrage verbindliche und vom Auftragnehmer erstellte Angebot schriftlich (e-Mail ausreichend) annimmt. Mit dem Angebot des Auftragnehmers (e-Mail Anhang) erhält der Auftraggeber Informationen zu seiner Sonderanfrage und diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die sich der Auftraggeber speichern und ausdrucken kann. Auch später noch senden wir dem Auftraggeber diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
(5) Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde. Dabei werden Angaben, die Sie uns gegebenenfalls in den Feldern „Zusätzlich Hinweise“ oder „Referenztext“ übermitteln, nicht zum Vertragsinhalt. Diese Inhalte werden von uns in einer Auftragsbestätigung nicht bestätigt, gelten auch nicht von uns als Inhalt bestätigt und können entsprechend – weil rein einseitig – auch nicht zur Bestimmung einer geschuldeten Beschaffenheit oder anderer gewährleistungs- oder sonstiger rechtlicher Fragen oder für Bewertungen herangezogen werden.
(6) Die Angestellten des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme der Geschäftsführung und Prokuristinnen und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
§3 Preise
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten die Verpackung, den Versand an eine Lieferadresse (mit Ausnahme der Samstagszustellung) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Werden vom Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
§4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Wir sind nur insoweit zur Prüfung von Druckdaten verpflichtet, wie sich dies aus vereinbarten Zusatzleistungen, z. B. aus dem Bestellprozess, ergibt. Soweit Sie dabei einen Korrekturabzug erhalten und uns diesen freigeben, erfolgt unsererseits keine weitere Überprüfung der Druckdaten. Das Risiko etwaiger nach Freigabe verbleibender Fehler tragen Sie insoweit alleine.
(3) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§5 Lieferung und Leistungszeit
(1) Vereinbarte Leistungszeiten werden in Arbeitstagen bemessen. Als Arbeitstage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.
(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Ablehnung einer Lieferung.
(3) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es beim vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Versandkosten. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition kann der Auftraggeber bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurücktreten.
(5) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Wir verlangen in diesem Fall eine Pauschale in Höhe von 40 Euro. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt
(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer §6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.
(3) Wir können gemäß §6 (2) vom Vertrag zurücktreten,
§6a Periodische Arbeiten
Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§7 Gefahrenübergang – Versand
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(2) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung des Werts sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen (Spediteurinnen und Spediteure, Frachtführende oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat.
(3) Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.
(4) Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.
(6) Der Auftraggeber hat uns bzw. den Frachtführenden einen Verlust oder eine Beschädigung einer Sendung anzuzeigen (§ 438 HGB). Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Im Übrigen gilt § 438 HGB.
§8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln/Gewährleistung
Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.
(1) Entspricht der gelieferte Gegenstand/die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen.
(2) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.
(3) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
(4) Produktionsbedingt kann die Laufrichtung des Papiers nicht festgelegt werden. Ein leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(5) Bis zu 10 % Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5 % hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
(6) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des §377 HGB.
(7) Mängelansprüche verjähren – vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in §8 (8) – in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in §9.
(8) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.
(9) Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung von Reklamationen können nicht zurückgesandt werden.
§9 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten) –, auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in §9 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte und auch kein Fall der nicht beschränkten Haftung nach Absatz 3 (IV) oder (V) vorliegt, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Ist die Haftung nach dem vorstehenden Absatz 1 beschränkt, ist auch eine Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (I) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (II) in Fällen des Vorsatzes und (III) der groben Fahrlässigkeit, (IV) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (V) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (VI) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen, aus §311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
(5) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(6) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.
§10 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der bestellenden Person vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen.
(3) Verarbeitet der Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller. Der Auftragnehmer erwirbt an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer und Eigentümerinnen, so erwirbt der Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware. Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet der Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Auftraggebers verbunden oder vermischt und ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, übereignet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger Zahlung. Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur Sicherung des Vergütungsanspruchs die ihm gegen die Erwerbenden dieser Sache zustehende Forderung ab. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an dieser Sache einen Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.
(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
§11 Zahlung
(1) Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.
(2) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.
(3) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, erheben wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro (§288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale wird auf geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(4) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.
(6) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.
(7) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar. §354a HGB bleibt unberührt.
§13 Rechnungsstellung, Genehmigung und Änderung
(1) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Etwaige Irrtümer bei der Erstellung von Rechnungen berichtigen wir regelmäßig spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber.
(2) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung als vom Auftraggeber akzeptiert, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht vorher wenigstens in Textform unter Angabe der beanstandeten Rechnungsnummer und -position.
(3) Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.
§14 Rechte Dritter und unerlaubte Inhalte
(1) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen der Dritten frei.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übermittelte Unterlagen auf Rechte Dritter oder eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht zu prüfen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, einen Auftrag nicht auszuführen und vom Vertrag zurückzutreten, soweit:
§15 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle erbrachten Leistungen – im Besonderen an grafischen Entwürfen, Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.
§16 Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
§17 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftraggebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für den Auftragnehmer sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei.
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
§18 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Backnang. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(3) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits anfängliche Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
Stand: Dezember 2021
(1) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunde“, Auftraggeber oder „Sie“) über unseren ALLROUND-Onlineshop (nachfolgend „Webshop“, Auftragnehmer oder „wir“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden zu keinem Zeitpunkt Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.
(3) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
§2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung unserer Produkte in unserem Webshop erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht im Kassenbreich auf »Jetzt kaufen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt bei einer Bestellung über unsere Website erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.
(4) Ein Vertrag über die Produktion eines Druckerzeugnisses, welches nicht über unseren Webshop bestellt werden kann („Sonderanfrage“), kommt hingegen erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das zu seiner Sonderanfrage verbindliche und vom Auftragnehmer erstellte Angebot schriftlich (e-Mail ausreichend) annimmt. Mit dem Angebot des Auftragnehmers (e-Mail Anhang) erhält der Auftraggeber Informationen zu seiner Sonderanfrage und diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die sich der Auftraggeber speichern und ausdrucken kann. Auch später noch senden wir dem Auftraggeber diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
(5) Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde. Dabei werden Angaben, die Sie uns gegebenenfalls in den Feldern „Zusätzlich Hinweise“ oder „Referenztext“ übermitteln, nicht zum Vertragsinhalt. Diese Inhalte werden von uns in einer Auftragsbestätigung nicht bestätigt, gelten auch nicht von uns als Inhalt bestätigt und können entsprechend – weil rein einseitig – auch nicht zur Bestimmung einer geschuldeten Beschaffenheit oder anderer gewährleistungs- oder sonstiger rechtlicher Fragen oder für Bewertungen herangezogen werden.
(6) Die Angestellten des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme der Geschäftsführung und Prokuristinnen und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
§3 Preise
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten die Verpackung, den Versand an eine Lieferadresse (mit Ausnahme der Samstagszustellung) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Werden vom Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
§4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Wir sind nur insoweit zur Prüfung von Druckdaten verpflichtet, wie sich dies aus vereinbarten Zusatzleistungen, z. B. aus dem Bestellprozess, ergibt. Soweit Sie dabei einen Korrekturabzug erhalten und uns diesen freigeben, erfolgt unsererseits keine weitere Überprüfung der Druckdaten. Das Risiko etwaiger nach Freigabe verbleibender Fehler tragen Sie insoweit alleine.
(3) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§5 Lieferung und Leistungszeit
(1) Vereinbarte Leistungszeiten werden in Arbeitstagen bemessen. Als Arbeitstage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.
(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Ablehnung einer Lieferung.
(3) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es beim vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Versandkosten. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition kann der Auftraggeber bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurücktreten.
(5) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Wir verlangen in diesem Fall eine Pauschale in Höhe von 40 Euro. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt
(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer §6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.
(3) Wir können gemäß §6 (2) vom Vertrag zurücktreten,
- wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d. h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt;
- im Falle höherer Gewalt, das heißt, wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können beispielsweise bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht zu vertreten haben oder Unwettern auf den Transportwegen.
§6a Periodische Arbeiten
Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§7 Gefahrenübergang – Versand
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(2) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung des Werts sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen (Spediteurinnen und Spediteure, Frachtführende oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat.
(3) Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.
(4) Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.
(6) Der Auftraggeber hat uns bzw. den Frachtführenden einen Verlust oder eine Beschädigung einer Sendung anzuzeigen (§ 438 HGB). Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Im Übrigen gilt § 438 HGB.
§8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln/Gewährleistung
Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.
(1) Entspricht der gelieferte Gegenstand/die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen.
(2) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.
(3) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bogen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichungen vom Endformat); bei allen Magazinen, Broschüren, Notizbüchern oder ähnlichen Produkten bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Werbetechnikprodukten 1-2 % vom Endformat, bei allen anderen Produkten bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
- geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks oder der Heißfolienprägung zum Druckmotiv.
(4) Produktionsbedingt kann die Laufrichtung des Papiers nicht festgelegt werden. Ein leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(5) Bis zu 10 % Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5 % hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
(6) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des §377 HGB.
(7) Mängelansprüche verjähren – vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in §8 (8) – in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in §9.
(8) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.
(9) Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung von Reklamationen können nicht zurückgesandt werden.
§9 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten) –, auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in §9 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte und auch kein Fall der nicht beschränkten Haftung nach Absatz 3 (IV) oder (V) vorliegt, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Ist die Haftung nach dem vorstehenden Absatz 1 beschränkt, ist auch eine Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (I) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (II) in Fällen des Vorsatzes und (III) der groben Fahrlässigkeit, (IV) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (V) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (VI) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen, aus §311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
(5) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(6) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.
§10 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der bestellenden Person vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen.
(3) Verarbeitet der Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller. Der Auftragnehmer erwirbt an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer und Eigentümerinnen, so erwirbt der Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware. Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet der Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Auftraggebers verbunden oder vermischt und ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, übereignet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger Zahlung. Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur Sicherung des Vergütungsanspruchs die ihm gegen die Erwerbenden dieser Sache zustehende Forderung ab. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an dieser Sache einen Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.
(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
§11 Zahlung
(1) Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.
(2) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.
(3) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, erheben wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro (§288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale wird auf geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(4) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.
(6) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.
(7) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar. §354a HGB bleibt unberührt.
§13 Rechnungsstellung, Genehmigung und Änderung
(1) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Etwaige Irrtümer bei der Erstellung von Rechnungen berichtigen wir regelmäßig spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber.
(2) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung als vom Auftraggeber akzeptiert, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht vorher wenigstens in Textform unter Angabe der beanstandeten Rechnungsnummer und -position.
(3) Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.
§14 Rechte Dritter und unerlaubte Inhalte
(1) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen der Dritten frei.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übermittelte Unterlagen auf Rechte Dritter oder eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht zu prüfen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, einen Auftrag nicht auszuführen und vom Vertrag zurückzutreten, soweit:
- die übermittelten Unterlagen oder die Erfüllung des Auftrags gegen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht verstoßen;
- die übermittelten Unterlagen sexistischer Natur oder sonst sittenwidrig sind.
§15 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle erbrachten Leistungen – im Besonderen an grafischen Entwürfen, Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.
§16 Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
§17 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftraggebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für den Auftragnehmer sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei.
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
§18 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Backnang. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(3) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits anfängliche Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
Stand: Dezember 2021